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Alljährliche Spendenaktion

Auch im Kalenderjahr 2018, fand die mittlerweile alljährliche  Spendenaktion seitens der „Mobilen Senioren- und Krankenpflege Birgit Rückert“ an den Lüner Hospiz e. V., sowie an den ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Lünen, am Nikolaustag statt.

In einem weihnachtlichen Ambiente bei Kaffee und Plätzchen fand sowohl ein reger, kommunikativer Austausch, als auch die Übergabe der Spendenschecks in der Gesamthöhe von 1.500 € (zu je 750 €), statt.

Frau Anorte Reher, Herr Hilmar Nobel (Ambulanter Lüner Hospizverein) und Herr Andreas Schmid (Ambulanter Jugend- u. Hospizdienst), nahmen diesen dankend an.

Fleiß zahlt sich aus!

Wieder einmal dürfen wir von Herzen einer treuen Mitarbeiterin zur bestandenen Prüfung gratulieren.

Christina Bär unterstützt die Mobile Senioren- und Krankenpflege Birgit Rückert seit August 2009. Keine Frage, dass wir ihr nach dem jahrelangen Einsatz als Familienpflegerin auch die Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin ermöglichen wollten.

Die Anstrengungen und der Fleiß zahlen sich nunmehr aus und wir freuen uns sehr, Christina seit dem 01.10.2017 als examinierte Altenpflegerin in unserer Wohngemeinschaft beschäftigen zu dürfen.

Herzlichen Glückwunsch!

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Herzlichen Glückwunsch!

Mit besonders großer Freude dürfen wir unserer langjährigen Mitarbeiterin Besa Rama zu ihrer beruflichen Entwicklung bei der Mobilen Senioren- und Krankenpflege Birgit Rückert gratulieren.

Besa ist bereits seit dem 01.03.1996 bei uns beschäftigt. Sie begann ihre Tätigkeit zunächst als Altenpflegehelferin. In Ihrem Wunsch, die Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin zu absolvieren, haben wir Sie selbsverständlich bestärkt und sie während der Ausbildung bestmöglich unterstützt. Und so konnten wir ihr im September des vergangenen Jahres zur bestandenen Prüfung gratulieren.

Unmittelbar im Anschluss begann Besa mit der dreimonatigen Zusatzausbildung im Bereich der Palliativpflege, die sie nun erfolgreich abschließen konnte.

Wir gratulieren und freuen uns, Besa Rama in unserem Palliativteam begrüßen zu dürfen.

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Birgit Rückert überreichte Blumen zur bestandenen Prüfung

Palliativpflege ist die Pflege von Schwerstkranken und Sterbenden. Dabei stehen die Behandlung der Schmerzen und weiterer Symptome sowie die Hilfe bei psychischen, sozialen und seelsorgerischen Problemen durch unsere Palliativfachkräfte an erster Stelle.

Wie jede unserer 11 Fachkräfte wird auch Besa Rama einmal jährlich einen palliativen Aufbaukurs besuchen, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu festigen und zu erweitern.

Spenden statt Schenken

Unter diesem Motto steht auch in diesem Jahr die Spende der Mobile Senioren- und Krankenpflege Birgit Rückert. Statt der sonst üblichen Aufmerksamkeiten an Kooperationspartner ging das Geld erneut an den ambulanten Hospizdienst in Lünen sowie den ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Kreis Unna.

Frau Birgit Rückert möchte die wertvolle Arbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hospize unterstützen und spendet deshalb jeweils 750€ an diese beiden Einrichtungen.

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V.l.: Anorte Reher (amb. Hospizdienst Lünen), Martina Klaue (Pflegedienstleitung), Marie-Luise Erdmann (amb. Hospizdienst Lünen), Sigrid Schulz (Pflegedienstleitung), Birgit Rückert, Denis Pestinger-Rückert (stellv. Geschäftsführer), Monika Lange (amb. Kinderhospizdienst Kreis Unna), Elvira Günther (amb. Kinderhospizdienst Kreis Unna)

Wenn auch Sie spenden wollen, finden Sie alle Informationen und Spendenkonten auf den Internetseiten:

http://www.akhd-unna.de

http://www.luenerhospiz.de/

Bestnote für die Mobile Senioren- und Krankenpflege Birgit Rückert

Auch 2016 hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) seine jährliche Qualitätsprüfung durchgeführt – und der Mobilen Senioren- und Krankenpflege die Bestnote

(1,0 – sehr gut) verliehen.

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Wir freuen uns, dass wir uns im Vergleich zu den Vorjahren (1,1 in 2015) sogar noch verbessern konnten. Und besonders freuen wir uns über das Ergebnis in der Kategorie Kundenbefragung. Denn die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser größtes Anliegen!

Vielen Dank an unsere Kunden, die sich mit der Prüfung einverstanden erklärt und uns ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Und natürlich geht ein besonderer Dank auch an unsere Mitarbeiter, die jeden Tag sehr gute Arbeit leisten, um die Bestnote auch zukünftig zu erhalten.

Den vollständigen Qualitätsbericht können Sie hier einsehen: qualitaetsbericht2016

Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist da

Bereits am 01. Januar 2016 ist das zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) in Kraft getreten. Ab dem 01. Januar 2017 entfalten die neuen Regelungen im vollen Umfang ihre Wirkung. Wir möchten unsere Kunden und deren Angehörige über die wichtigsten Änderungen informieren:

Kernstück des PSG II ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wird ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Hierbei werden der Mensch in seiner Lebenswelt in den Blick genommen und alle für das Leben und die Alltagsbewältigung eines Pflegebedürftigen relevanten Beeinträchtigungen berücksichtigt. Somit finden kognitive Einschränkungen wie Demenzerkrankungen deutlich mehr Berücksichtigung.

An Bedeutung gewinnt außerdem die Feststellung einer „eingeschränkten Alltagskompetenz“. Derzeit erhalten diese Kunden auf Antrag zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Zukünftig wird dieses Merkmal auch für die Einstufung in die Pflegegrade relevant.

Die wohl wichtigste Änderung für unsere Kunden ist die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Ab dem 01. Januar 2017 wird es dann nicht mehr die bekannten Pflegestufen 0 bis 3, sondern die Pflegegrade 1 bis 5 geben. Kunden mit Pflegestufen werden zum Jahreswechsel automatisch in Pflegegrade überführt. Kunden ohne festgestellte eingeschränkte Alltagskompetenz werden dabei mit dem sogenannten „einfachen Stufensprung“ bspw. von Pflegestufe I in Pflegegrad 2 oder von Pflegestufe II in Pflegegrad 3 usw. überführt. Bereits dieser Stufensprung führt automatisch zu höheren Sachleistungsansprüchen. Die genaue Höhe der Beträge entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle zu den Sachleistungsbeträgen vor und mit dem PSG II.

Ist eine eingeschränkte Alltagskompetenz bereits festgestellt, kommt es zu einem „doppelten Stufensprung“, d.h. von Pflegestufe I in Pflegegrad 3 usw. Damit profitieren unsere Kunden von einer deutlichen Erhöhung ihres von den Kassen zur Verfügung gestellten Pflegebudgets!

Haben Sie noch keinen Antrag auf Leistungen nach § 45b SGB XI (zusätzliche Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) gestellt, obwohl sich demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen auf das tägliche Leben auswirken?

Dann sollte dies zur optimalen Ausnutzung Ihres Budgets noch unbedingt vor dem Jahreswechsel und damit vor der automatischen Überführung in die Pflegegrade erfolgen!

Unsere Mitarbeiter prüfen bereits seit Wochen, welche unserer Kunden die Möglichkeit haben, durch die Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz einen doppelten Stufensprung zu erreichen. Wir möchten aber auch Sie bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz trotz ausreichender Anhaltspunkte noch nicht festgestellt worden ist. Wir sind Ihnen dann bei der Antragsstellung und dem Begutachtungsverfahren gerne behilflich.

Auch bei weiteren Rückfragen zum PSG II und den damit verbundenen Änderungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an! Gemeinsam prüfen wir, ob Sie das Angebot der Pflegeversicherung umfassend ausschöpfen.

Beträge für Pflegesachleistungen vor und mit dem PSG II

Stufen der Pflegebedürftigkeit

2016

Pflegegrad

2017

Mehrbetrag

Pflegestufe 0
(mit Demenz)

231 €

2

689 €

458 €

Pflegestufe I

468 €

2

689 €

221 €

Pflegestufe I
(mit e.A. )*

689 €

3

1.298 €

609 €

Pflegestufe II

1.144 €

3

1.298 €

154 €

Pflegestufe II
(mit e.A.)*

1.298 €

4

1.612 €

314 €

Pflegestufe III

1.612 €

4

1.612 €

0 €

Pflegestufe III
(mit e.A.)*

1.612 €

5

1.995 €

383 €

Härtefall

1.995 €

5

1.995 €

0 €

 

* e.A. = eingeschränkte Alltagskompetenz