Hauswirtschaft

Leitung der Hauswirtschaft Angelika Gottschlich & Ute KreuzholzHauswirtschaft

Die hauswirtschaftliche Versorgung bedeutet die Erbringung aller erforderlichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Säuberung  und Pflege der Wäsche, Einkaufen sowie der Nahrungszubereitung. Der individuelle Bedarf wird mit den Kunden ermittelt und terminiert. Bei einem bestehenden Pflegegrad können diesbezügliche Leistungen in einem gesetzlich festgelegten Rahmen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Alle Leistungen können jederzeit auch privat genutzt werden.


Haushaltsweiterführung

Eine Haushaltsweiterführung umfasst die Übernahme aller täglich anfallenden Arbeiten einer regulären Haushaltsführung durch eine Haushaltshilfe. Zu deren Tätigkeit gehören alle im Bereich „Hauswirtschaft“ benannten Leistungen. Zudem werden die Kinder zum Kindergarten bzw. zur Schule gebracht.

Wenn die haushaltsführende Person auf Grund einer Krankheit, einer Krankenhausbehandlung, eines Unfalls oder eines Kuraufenthaltes nicht in der Lage ist, ihren Haushalt selbst zu führen steht ihr/ihm als Kunde einer gesetzlichen Krankenkasse eine Haushaltshilfe als Sachleistung zu. Die meisten Krankenkassen setzen dabei voraus, dass zum Haushalt mindestens ein unter zwölf Jahre altes Kind gehört, oder ein Kind, das auf Grund einer Behinderung besonderer Hilfe bedarf. Geklärt werden muss unter anderem, dass kein Familienangehöriger die Haushaltsweiterführung sicherstellen kann.

Bei Privatversicherten richten sich die zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.