Höhe der beanspruchbaren Pflegesachleistungen steigt in 2015

Pflegegeld_StempelWir freuen uns, dass das Jahr 2015 mit einer erfreulichen Nachricht für die Pflegebranche beginnt. Durch das Pflegestärkungsgesetz 2015 erhöht sich der beanspruchbare Betrag der Pflegesachleistungen für die Pflegebedürftigen aller Pflegestufen um 4%.

Auch die beanspruchbaren jährlichen Ersatzleistungen der Verhinderungspflege steigen ab dem 01.01.2015 auf 1.612€ jährlich. Sollten Sie keine Kurzzeitpflege in diesem Jahr beanspruchen, steigt der Betrag auf insgesamt 2.418€.

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen betragen nun monatlich 104€ im Grundbetrag, unabhängig davon, ob Sie sogenannte „eingeschränkte Alltagskompetenzen“ haben. Als erhöhter Betrag können 208€ monatlich beansprucht werden.

Weitere, detailliertere Informationen haben wir für Sie unter folgendem Link bereitgestellt:
Pflegesachleistungen 2015

Wichtig:
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Pflegefinanzierung sehr individuell zu sehen ist, und die Pflegegesetze Ausnahmen und Möglichkeiten bereit halten welche stets für jeden Pflegebedürftigen neu beurteilt werden müssen. Daher raten wir Ihnen bei Rückfragen rund um die Finanzierung ein persönliches Gespräch mit uns zu vereinbaren. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 0 23 06 – 7 11 54, oder direkt in der Merschstr. 20 in 44534 Lünen.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt und wünschen Ihnen ein angenehmes Jahr 2015.